Weil die Kosten für die Haustechnik bei der Planung einer großen Kindertagesstätte mit Wohnungen (KfW-Effizienzhaus 70) in Köln explodiert waren, wurden wir über den Planer der TGA mit der Optimierung der Haustechnik beauftragt. Ohne die Qualitäten der Hülle zu verändern haben wir es geschafft, die Baukosten um 50.000 € zu reduzieren. Die Investition des Bauherrn in unsere Dienstleistung betrug 5.000 €.
Archiv für den Monat: November 2015
IMPULSE 02 Verschärfung der EnEV 2014
Verfasst am von Tebartz Ingenieurbüro in Gewerbe
TEBARTZ IMPULSE 02
Auf dem Weg zu einem laut Bundesregierung nahezu klimaneutralen Gebäudebestand im Jahre 2050 wird für die EnEV 2014 ab dem 01.01.2016 ein verschärfter Energie-Standard für Neubauten eingeführt. Die Anforderung an die Energieeffizienz von Gebäuden steigt um 25%. Darüber hinaus soll der Energieverlust über die Gebäudehülle um 20% sinken.
Um Ihnen einen ersten Überblick in Bezug auf die Auswirkungen der Verschärfung zu verschaffen, haben wir exemplarisch jeweils ein Wohn-, Verwaltungs- und Werkstattgebäude nach der alten und neuen Vorschrift in verschiedenen Varianten ausgelegt. EnEV-Vergleich
Fazit
Wie man den Beispielberechnungen entnehmen kann, trifft die Gebäudehülle die Verschärfung weniger als die Gebäudetechnik. Das liegt daran, dass unsere heutigen Gebäude bereits besser gedämmt werden, als Sie es rechnerisch müssten.
Bei der Gebäudetechnik sieht die Sache anders aus. Hier schlägt die Verschärfung voll durch.
Wer künftig sein Wohngebäude mit Gas beheizen und sein Brauchwasser mit Sonnenenergie (wenn Sie denn scheint) erwärmen möchte, kommt an einer detaillierten Berechnung der Wärmebrücken nicht vorbei (Variante A1). Alternativ kann die Wärmebrückenberechnung auch durch eine zusätzliche kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ersetzt werden (Variante A2). Auch der Einsatz einer Photovoltaikanlage ist denkbar.
Im Rahmen der neuen EnEV profitieren Wärmepumpen extrem von der Herabsetzung des Primärenergiefaktors für Strom von 2,4 auf 1,8. So kommt es, dass mit Wärmepumpe geplante Gebäude mit der gleichen Dämmung der Hülle wie bisher auskommen (Variante B).
Bei mit Gas beheizten Verwaltungsgebäuden muss künftig zusätzlich eine Photovoltaik- oder kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage vorgesehen werden (Varianten A1 und A2). Wärmepumpen haben hier den gleichen Effekt wie bei den Wohngebäuden.
Im Bereich der Werkstattgebäude kommt es lediglich bei Höhen unter 4 m unter einer Temperierung von 19 Grad zu einer nennenswerten Verschärfung der Anforderungen hinsichtlich des Primärenergiebedarfs. Dieser kann zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage begegnet werden.
Wenn Sie Fragen in Bezug auf die Verschärfungen der EnEV haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Herzliche Grüße
Dipl.-Ing. BDB Heinz Tebartz