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Impulse 01 Lüftungskonzepte im Wohnungsbau

Verfasst am von Tebartz Ingenieurbüro in Gewerbe

TEBARTZ IMPULSE 01

Jahrelang haben wir uns damit beschäftigt, wie wir Gebäude immer dichter planen und bauen können. Nun sind diese so dicht, dass wir mit Lüftungskonzepten sicherstellen müssen, dass der Feuchteschutz nutzerunabhängig gewährleistet wird.

Mit der Einführung der DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ im Mai 2009 wurde verbindlich für Planer und Ausführende geregelt, wie die Lüftung von Wohnungen sichergestellt werden muss. Je nach Beanspruchung wird in der Lüftungsnorm in vier Lüftungsstufen unterschieden.

Kritisch dabei ist, dass selbst bei der Beanspruchungsstufe 1 tagsüber sichergestellt werden muss, dass die Wohnung während der Abwesenheit der Bewohner belüftet wird. Damit reicht die kostengünstige Stoßlüftung per Hand allein nicht mehr aus.

Die minimale Konsequenz aus diesem Zustand ist die Sicherstellung der Belüftung durch zeitweise laufende Ventilatoren im Bad oder der Küche mit entsprechenden Nachstromöffnungen in der Außenwand des Gebäudes. Sie haben richtig gelesen. Da unsere Außenwände dicht sind, müssen wir nun wieder Löcher hinein bauen, um das Nachströmen frischer Luft zu garantieren. Wir investieren in zusätzliche Technik und wenden zusätzlichen Strom auf, um die warme Luft (Energie) wieder nach draußen zu blasen!

Selbstverständlich kann der Herausforderung auch mit dezentralen und zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung begegnet werden. Die Investitions- und Wartungskosten werden dabei durch die Einsparung von Energie in der Regel nicht eingespielt.

Egal, wie wir uns als Planer dazu stellen. Fakt ist, für neu gebaute Wohnungen und Sanierungen (EFH + MFH mehr als ⅓ Fenster, EFH mehr als ⅓ der Dachfläche) muss ein Lüftungskonzept erstellt werden. Sollten Schäden (z.B. Schimmel) in Wohnungen entstehen und die Angelegenheit vor Gericht landen, stellt der Richter als erstes die Frage nach eben diesem Konzept. Liegt dieses nicht vor, sind wir Planer (Architekt und Fachingenieur) dran.

Als weitergehende Informationen empfehle ich Ihnen die Seite des Bundesverbands für Wohnungslüftung e.V.

Wir haben uns mit dem Thema intensiv beschäftigt und arbeiten selbstverständlich gerne Lüftungskonzepte für Sie aus. Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Spezialist Danny Grüning unter 02831/13402-18 zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Signatur ht

Dipl.-Ing. BDB Heinz Tebartz